Wer darf Entscheidungen treffen?

Rechte und Vorsorge im Pflegefall – Wer darf Entscheidungen treffen?

Wird ein Elternteil oder ein anderer nahestehender Verwandter plötzlich pflegebedürftig, müssen wichtige Entscheidungen oft innerhalb kurzer Zeit organisiert werden. Dabei spielt unter anderem die medizinische Versorgung eine Rolle, aber auch die Frage, wer gegenüber Ärzten, Pflegekassen, Behörden oder anderen Stellen handeln darf. Viele gehen davon aus, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder automatisch sämtliche Entscheidungen übernehmen können. Rechtlich sieht das jedoch etwas anders aus.

Solange eine volljährige Person selbst entscheidungsfähig ist, trifft sie ihre Entscheidungen grundsätzlich selbst. Das betrifft auch medizinische Maßnahmen, die ihre Einwilligung voraussetzen. Erst wenn die betroffene Person bestimmte Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eigenständig regeln kann, wird relevant, wer sie rechtswirksam vertreten darf und welche Vollmachten oder Vorsorgedokumente dafür vorliegen.

Dürfen Angehörige automatisch Entscheidungen treffen?

Eine verwandtschaftliche Beziehung allein gibt keine allgemeine Vertretungsbefugnis. Erwachsene Kinder dürfen nicht selbstverständlich Verträge abschließen, Anträge stellen, Bankgeschäfte erledigen oder medizinischen Maßnahmen für ihre Eltern zustimmen. Für eine wirksame Vertretung braucht es eine entsprechende Vollmacht oder eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung.

Für Ehegatten wird hier eine Ausnahme gemacht. Können Verheiratete aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit ihre Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend nicht selbst regeln, kann der andere Ehegatte sie unter bestimmten Voraussetzungen vertreten. Dieses Ehegattennotvertretungsrecht ist auf bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und damit zusammenhängende Verträge beschränkt und gilt höchstens sechs Monate. Es greift aber nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben, eine entgegenstehende Bevollmächtigung bekannt ist oder bereits ein Betreuer für diese Aufgaben bestellt wurde. Damit ersetzt das Notvertretungsrecht keine langfristige Vorsorge.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine oder mehrere Personen, die in festgelegten Bereichen für Sie handeln dürfen. Das kann beispielsweise die Gesundheitssorge, den Aufenthaltsort, Behördenangelegenheiten, Versicherungen, Vertragsangelegenheiten oder die Vermögensverwaltung betreffen.

Ist eine geeignete bevollmächtigte Person vorhanden und kann sie die erforderlichen Angelegenheiten übernehmen, ist eine rechtliche Betreuung durch das Gericht insoweit grundsätzlich nicht erforderlich. Welche Befugnisse tatsächlich bestehen, hängt aber vom Inhalt der Vorsorgevollmacht ab.

Deshalb sollte eine Vollmacht nicht nur festhalten, wer handeln darf, sondern auch möglichst eindeutig, wofür. Wer beispielsweise möchte, dass eine Vertrauensperson später bei Fragen zur Wohnsituation, medizinischen Versorgung oder zu finanziellen Angelegenheiten vertreten kann, sollte prüfen, ob diese Bereiche tatsächlich erfasst sind.

Besondere Sorgfalt ist bei weitreichenden Befugnissen wichtig. Für bestimmte Geschäfte gelten besondere Formerfordernisse. Soll eine bevollmächtigte Person beispielsweise Grundstücksgeschäfte erledigen können, kann mindestens eine öffentliche Beglaubigung erforderlich sein. Für bestimmte weitere Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Unsicherheiten empfiehlt die Bundesnotarkammer deshalb eine rechtliche Beratung.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung beantwortet eine andere Frage. Darin legt eine volljährige Person im Voraus fest, ob sie in bestimmten Situationen in konkrete medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese ablehnt.

Die Vorsorgevollmacht bestimmt dagegen vor allem, wer handeln und vertreten darf. Beide Dokumente können sich deshalb sinnvoll ergänzen: Die Patientenverfügung beschreibt den Behandlungswillen, während eine bevollmächtigte Person dafür sorgen kann, dass dieser Wille gegenüber Ärzten und Einrichtungen berücksichtigt wird.

Fehlt eine konkrete Festlegung für die betreffende Behandlungssituation, muss der Patientenwille anhand vorhandener Anhaltspunkte ermittelt werden. Frühere Äußerungen, persönliche Überzeugungen und Wertvorstellungen können dabei eine Rolle spielen. Angehörige können wichtige Informationen liefern, sie werden dadurch aber nicht automatisch selbst zu den rechtlich Entscheidungsbefugten.

Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig?

Gibt es keine ausreichende Vollmacht und kann ein volljähriger Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Eine Betreuung darf allerdings nur eingerichtet werden, soweit sie tatsächlich erforderlich ist.

Dabei bedeutet rechtliche Betreuung nicht, dass sämtliche Entscheidungen über den Kopf der betroffenen Person hinweg getroffen werden. Der Betreuer soll sie zunächst dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten möglichst selbst zu regeln. Er muss ihre Wünsche ermitteln und diese grundsätzlich respektieren. Wenn ein aktueller Wille nicht ermittelt werden kann, ist der mutmaßliche Wille anhand konkreter Anhaltspunkte festzustellen.

Zusätzlich kann eine Betreuungsverfügung festhalten, wen das Gericht im Bedarfsfall als Betreuer einsetzen soll und welche Wünsche bei der Betreuung berücksichtigt werden sollen. Sie kann eine Alternative sein, wenn jemand keine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen möchte oder keine geeignete Vertrauensperson dafür hat. Im Unterschied zu Bevollmächtigten unterliegen rechtliche Betreuer zudem einer stärkeren gerichtlichen Kontrolle.

Wie sollten Familien frühzeitig handeln?

Gute Vorsorge beginnt möglichst, bevor eine akute Pflegesituation entsteht. Ein ruhiges Gespräch kann später erhebliche Unsicherheit vermeiden. Klären Sie im gemeinsamen Gespräch, wer im Ernstfall Verantwortung übernehmen soll und welche Wünsche zum Beispiel für die medizinische Versorgung, Wohnform und Alltagsgestaltung bestehen.

Und denken Sie nicht erst dann über eine Vorsorgevollmacht nach, wenn die betroffene Person ihre Angelegenheiten bereits nicht mehr wirksam regeln kann. Eine Vertrauensperson sollte immer frühzeitig ausgewählt und einbezogen werden.

Prüfen Sie außerdem einige praktische Punkte:

  • Gibt es eine Vorsorgevollmacht und welche Bereiche umfasst sie?
  • Ist zusätzlich eine Patienten- oder Betreuungsverfügung vorhanden?
  • Weiß die bevollmächtigte Person, welche Wünsche und Vorstellungen bestehen?
  • Wo befinden sich die Originaldokumente?
  • Sind wichtige Ansprechpartner, Versicherungsdaten und medizinische Informationen bekannt?
  • Müssen ältere Dokumente an veränderte Lebensumstände angepasst werden?

Dokumente zur Vorsorge können außerdem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dort wird die Urkunde selbst nicht hinterlegt. Die Registrierung ermöglicht es aber unter anderem Betreuungsgerichten und behandelnden Ärzten, im Ernstfall festzustellen, dass entsprechende Regelungen bestehen und Vertrauenspersonen eingetragen wurden. Eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung besteht nicht.

Was passiert, wenn sich Angehörige uneinig sind?

Konflikte entstehen, wenn verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was für einen pflegebedürftigen Menschen am besten wäre. Rechtlich entscheidend ist jedoch nicht, welche Lösung die Mehrheit der Familie bevorzugt. Maßgeblich bleiben die Wünsche der betroffenen Person und die bestehenden Vertretungsbefugnisse.

Eine klare Vorsorge kann deshalb auch Angehörige entlasten. Wenn feststeht, wer aufgrund einer Vollmacht Entscheidungen treffen darf und welche Vorstellungen die betroffene Person selbst geäußert hat, müssen Familien in einer ohnehin belastenden Situation weniger Grundsatzfragen untereinander klären.

Orientierung bei der Organisation der Pflege

Rechtliche Dokumente beantworten noch nicht die praktische Frage, wie eine gute Versorgung im Alltag organisiert werden kann. Gerade wenn die Betreuung zu Hause stattfinden soll, kommen weitere Themen hinzu, wie etwa Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Aufgabenverteilung und die Entlastung pflegender Angehöriger.

Mesedi vermittelt Betreuungskräfte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Familien können sich dort unter anderem zu möglichen Betreuungsformen, Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse beraten lassen und erhalten während der Betreuung einen persönlichen Ansprechpartner. Die vermittelten Betreuungskräfte unterstützen beispielsweise im Haushalt und bei der Strukturierung des Alltags; medizinische Tätigkeiten gehören nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

Wenn Sie vor einer neuen Pflegesituation stehen und Unterstützung bei der Organisation einer Betreuung zu Hause benötigen, können Sie sich an Mesedi wenden. Bei individuellen rechtlichen Fragen zur Ausgestaltung einer Vollmacht oder anderer Vorsorgedokumente sollten Sie ergänzend eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Notariat hinzuziehen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Mesedi auf und fragen Sie unverbindlich unsere professionelle Beratung an!