Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Diese Pflegearten gibt es
Pflegebedürftige Personen verlassen sich in jeder Hinsicht auf die sie betreuenden Personen. Im häuslichen Umfeld handelt es sich dabei oftmals um Verwandte, die diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen. Was aber passiert, wenn die pflegende Person einmal vorübergehend nicht in der Lage ist, die Betreuung zu gewährleisten?
An dieser Stelle spielen die Begriffe Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eine Rolle – aber wo liegen hier eigentlich die Unterschiede und welche Leistungen sind für welchen Pflegegrad und Zeitraum abgedeckt? Dieser Artikel informiert Sie über alles, was Sie zu den unterschiedlichen Pflegearten wissen müssen.
Kurzzeitpflege: vorübergehende Unterbringung im Heim
Die Kurzzeitpflege ist eine Pflegeart, die von stationären Einrichtungen wie Pflege- und Seniorenheimen angeboten wird. Hier wird die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum stationär aufgenommen, wenn die Voraussetzungen für die häusliche Pflege vorübergehend nicht gegeben sind. Dies kann etwa nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, nach dem sich die zu pflegende Person für einige Zeit vollumfängliche Pflegeleistungen benötigt.
Diese Pflegeart wird aber auch als Übergangsunterbringung genutzt, während parallel nach einem dauerhaften Heimplatz gesucht wird. Sind Sie als Angehöriger nicht in der Lage, sich daheim um die pflegebedürftige Person zu kümmern, kann eine entsprechende Unterbringung erfolgen. Diese ist aber immer, wie der Name bereits andeutet, zeitlich begrenzt und keine Dauerlösung.
Verhinderungspflege kann auch zuhause erfolgen
Eine alternative Pflegeart in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Verhinderungspflege. Diese wird meist in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige selbst vorübergehend verhindert sind und keine angemessene Betreuung bieten können. Eintreten kann dieser Fall zum Beispiel aufgrund einer Krankheit des Pflegers, aber auch für die Dauer eines Urlaubs ist es möglich, diese Pflegeart in Anspruch zu nehmen. Damit wird die angemessene Betreuung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit des eigentlichen Pflegers gewährleistet.
Auch diese Variante ist zeitlich begrenzt; sie kann aber auch in den eigenen Räumlichkeiten der zu betreuenden Person stattfinden. Ob dies möglich ist oder doch eine Unterbringung in einer Einrichtung erforderlich ist, hängt vom Pflegegrad und der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
Welche Voraussetzungen gelten für welche Pflegeart?
Beide genannten Arten der vorübergehenden Pflege haben die Aufgabe, Sie als Angehörige zu entlasten und für einen bestimmten Zeitraum die Pflege in fachkundige Hände zu geben. Damit diese aber in Anspruch genommen werden können, müssen jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So ist für beide Varianten mindestens der Pflegegrad 2 erforderlich. Somit wird vorausgesetzt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht und eine Versorgung aus eigener Kraft nicht gewährleistet werden kann.
Möglich ist im Rahmen einer Kurzzeitpflege eine Unterbringung für maximal acht Wochen, die Verhinderungspflege kann für eine Dauer von sechs Wochen stattfinden.
Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr einen Anteil von 1.854 beziehungsweise 1.685 €. Das Pflegegeld wird an Sie in einer Höhe von 50 % während dieser Zeit weiter gezahlt. Möchten Sie Verhinderungspflegeleistungen nutzen, müssen Sie zudem bereits mindestens sechs Monate lang offiziell als Pfleger für Ihren Angehörigen tätig gewesen sein.
Die größten Unterschiede zwischen den Pflegearten
Der wohl signifikanteste Unterschied besteht in der Tatsache, dass es sich bei einer Kurzzeitpflege um eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung handelt, während die Verhinderungspflege auch nur für einige Stunden täglich in Anspruch genommen werden kann.
Für Sie bedeutet das: Sie haben die Möglichkeit, die Pflege Ihres Angehörigen vorübergehend vollständig oder auch nur anteilig in die Hände von Fachpersonal zu legen. Entscheiden Sie sich etwa, täglich oder wöchentlich eine mehrstündige Auszeit von der Pflege zu nehmen, ist dies in Absprache mit dem Pflegedienst durchaus möglich.
In diesen Fällen wird das Pflegegeld in voller Höhe weiter gezahlt, sofern Sie die Verhinderungshilfe nicht mehr als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen.
Temporäre Hilfe ohne Pflegegrad: geht das?
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Verhinderungspflegemaßnahmen zu beanspruchen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Gewährt wird eine temporäre Unterstützung etwa für Patienten, deren Zustand sich aufgrund einer Krankheit oder Verletzung derart verschlechtert hat, dass die häusliche Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht ausreicht.
Voraussetzung ist aber, dass die Unterbringung beziehungsweise zusätzliche Unterstützung zwingend erforderlich ist. Für die Kostenübernahme ist in diesen Ausnahmenfällen nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse zuständig.
Ähnlich sieht es bei der sogenannten Übergangspflege aus, die im Krankenhaus für eine Dauer von maximal zehn Tagen erfolgen kann. Diese Variante lässt sich etwa in Anspruch nehmen, wenn im Anschluss an eine Behandlung in einer Klinik eine vorübergehende Pflegesituation eintritt, die nicht durch andere Pflegearten abgedeckt werden kann.
Wann und für wen eignet sich welche Art der Pflege?
Die Grenzen zwischen den genannten Pflegearten sind in der Praxis oft fließend. Benötigen Sie aus privaten oder medizinischen Gründen eine zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen, ist die Verhinderungspflege die geeignete Variante. Diese Pflegeart kann auch im eigenen Zuhause erfolgen, und das auf Wunsch auch nur einige Stunden täglich. Sie können sich also auch nur jeweils einen halben Tag von einer Pflegekraft vertreten lassen, wenn Sie etwa selbst feste Termine haben oder einfach eine Auszeit brauchen. Auf diese Weise lassen sich Verhinderungspflegemaßnahmen sehr individuell an Ihre persönliche Situation anpassen.
Kurzzeitpflege bedeutet dagegen immer die Unterbringung in einer Einrichtung, wo eine Rund-um-die-Uhr-Pflege geleistet wird. Diese Pflegeart bietet sich an, wenn Ihr Angehöriger eine intensive Betreuung benötigt, diese aber anderweitig vorübergehend nicht geleistet werden kann. Eine oft eintretende Situation in diesem Zusammenhang ist etwa die Suche nach einem endgültigen Pflegeplatz, die eine Überbrückung der Wartezeit erforderlich macht. Auch der pflegegerechte Umbau der eigenen Räumlichkeiten kann ein Grund für eine Kurzzeitpflegeunterbringung sein.
Die richtige Pflegeart kann Sie zuverlässig entlasten
Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege haben die Aufgabe, Sie als pflegenden Angehörigen vorübergehend zu entlasten und gleichzeitig eine angemessene und fachgerechte Betreuung der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Welche Variante sich am besten für Ihre Bedürfnisse eignet, hängt von den jeweiligen Umständen sowie auch von der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen ab.
Sind Sie nicht sicher, welche Pflegeart für Sie infrage kommt, oder benötigen Sie Unterstützung beim Beantragen und in die Wege leiten der gewählten Maßnahmen? Dann sprechen Sie uns an: Wir von Mesedi bieten tatkräftige Unterstützung in allen Belangen rund um die Pflege Ihrer Lieben und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite!