Umfang der pflegerischen Tätigkeit

Die Betreuer/innen sind in den Alltag eingebunden. Sie erbringen Leistungen im Bereich der Grundpflege und unterstützen die Alltagsbewältigung im Wohnumfeld. Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad und dem Bedürfnis des Pflegebedürftigen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Leistungen:

Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, An- und Ausziehen)
Mund- und Zahnhygiene
Hilfe bei Toilettengängen
Zubereitung der Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung
Gesellschaft & Spaziergänge
Begleitung zu Arztterminen
Aktivierende Pflege

Hinweis zum Pflegegrad

Um eine Betreuungskraft für die Pflege zu Hause zu engagieren, ist nicht zwingend eine Pflegegrad erforderlich. Sie können auch dann eine Betreuungskraft engagieren, wenn noch kein Pflegegrad erreicht wurde, der Angehörige aber trotzdem nicht mehr dauerhaft allein zuhause leben kann oder möchte. Unsere Pflegeberater sind Ihnen gern behilflich.

So kann ein Tagesablauf aussehen

Der Tagesablauf wird selbstständig von der zu betreuenden Person bestimmt und ist auch meist vom Pflegegrad der Person abhängig. So kann dieser beispielhaft gestaltet werden:

Aufstehen zur gewohnten Uhrzeit

Senioren und Seniorinnen beginnen zur gewohnten Uhrzeit ihren Tag. Sie bekommen von der Betreuungskraft bei Bedarf Hilfe beim Waschen und Anziehen.

Gemeinsames Frühstück

Je nach körperlichen Einschränkungen bereitet die Betreuungskraft das Frühstück entweder selbst zu oder zusammen mit der zu betreuenden Person. Das Frühstück wird dann gemeinsam eingenommen. In Gesellschaft schmeckt es ohnehin viel besser.

Alltägliche Erledigungen

Jetzt stehen alltägliche Erledigungen an, wie zum Beispiel ein Gang zum Arzt oder auch der Einkauf. Die Betreuungskraft unterstützt immer genau dort, wo Hilfe gebraucht wird. Wir passen die Aktivitäten dabei an die Pflegegrade der zu pflegenden Personen an.

Mittagessen

Ihr Angehöriger bekommt immer eine selbst zubereitete, warme Mahlzeit. Unsere Betreuungskräfte kochen die Lieblingsspeise oder überraschen auch mal mit eigenen Rezepten aus der Heimat, über die sich der zu pflegende sicher freuen wird.

Individuelle Nachmittagsgestaltung

Ein Spaziergang, mal ein Gesellschaftsspiel spielen oder ein Fotoalbum ansehen? Der Nachmittag kann zusammen mit der Betreuungskraft individuell gestaltet werden. Ein Service der von ambulanten Pflegediensten nicht übernommen wird.

Abendessen & Nachtruhe

Auch das Abendessen wird wieder gemeinsam eingenommen. Zum vereinbarten Feierabend kann die Betreuungskraft auch ihren eigenen Interessen nachgehen – selbstverständlich erst, nachdem alle anfallenden Aufgaben erledigt wurden.

Selbstverständlich stehen den Betreuungskräften in diesem Tagesablauf auch die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten zu. Gerne geben wir Ihnen dazu bei Bedarf mehr Informationen im persönlichen Telefonat.