Pflegestärkungsgesetz

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Die demographische Situation in Deutschland wird immer schwieriger. Laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes gehen die Geburtenraten seit über 30 Jahren konstant zurück.

Im Gegenteil dazu steigt die Lebenserwartung ständig an – eine Entwicklung, die einigen Experten Sorgen bereitet. Stefan Hradil, von 1991 bis 2011 Professor für Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, spricht gar von der Gefährdung der sozialen Sicherung

Als Reaktion auf diese ungünstige demographische Entwicklung werden von dem Staat einige Anpassungen vorgenommen, die die Gefährdung der sozialen Sicherung rechtzeitig verhindern sollen. Die Schlüsselrolle spielt dabei das Erste Pflegestärkungsgesetznach seinem Inkrafttreten am 01.01.2015.

Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen die Anpassungen Pflegeleistungen. Das Bundesministerium für Gesundheit spricht von insgesamt 2,4 Mrd. Euro, die in die Leistungsverbesserungen investiert werden. Eine Reihe von Maßnahmen soll die Pflege zu Hause stärken.

Einen besonderen Punkt stell der Aufbau eines neuen Pflegevorsorgefonds dar, der der Stabilisierung des Beitragssatzes dienen soll. Neben den direkten Leistungserhöhungen werden von dem neuen Gesetz solche Fragen, wie die Stärkung der Rolle der Angehörigen, Individualisierung der Pflegeangebote, mehr Pflegepersonal und die finanzielle Absicherung der Pflege in der Zukunft erfasst.

Es ist jedoch nicht immer einfach die Amtssprache zu verstehen und die gesetzlichen Neuerungen auf einen bestimmten Fall zu übertragen. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne!

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