Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

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Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – was hier nach dem trockenen Beamtendeutsch klingt bezeichnet einen Schritt der Bundesregierung, mit dessen Hilfe das Bundeskabinett auf die Herausforderungen der Pflegebranche zu antworten versucht.

Das neue Gesetz – kurz als das zweite Pflegestärkungsgesetz bezeichnet – behandelt viele unterschiedliche Bereiche der Pflege und sie alle hier vorzustellen, würde die Grenzen von mehreren Beiträgen sprengen. Aus diesem Grund haben wir uns nur für einige wenige entschieden, die aus unserer Sicht für unsere Kunden interessant sein könnten.

Zu den wichtigsten sichtbaren Veränderungen, die zum 01.01.2017 greifen, gehören die neuen Pflegegrade und die Berechnungsgrundlage für sie. Die alten Pflegestufen werden durch ein neues System abgelöst, das aus insgesamt 5 Graden besteht. Die Überführung aus den alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade soll laut dem Bundesministerium für Gesundheit, das für das neue Gesetz federführend zuständig ist, automatisch und reibungslos ablaufen. 

Neu ist auch die Berechnungsgrundlage, wobei das neue Gesetz eine Brücke zwischen der trockenen Sprache der Rechtsakten und der Bedürftigkeit eines jeden einzelnen zu bauen versucht. Was ist die Bedürftigkeit? Was bedeutet die Bedürftigkeit bezogen auf einen bestimmten Menschen und auf eine bestimmte Familie in einem bestimmten Umfeld? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir uns nach dem umschauen, was unseren Alltag ausmacht: Die Fähigkeit, sich frei zu bewegen, mit anderen Menschen zu kommunizieren und die täglichen Aufgaben bewältigen zu können. Ausgehend aus diesen einfachen Bedürfnissen, die jeder von uns hat, definiert das neue Gesetz die sechs Bereiche, in denen Grad der Bedürftigkeit bewertet werden kann:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Nachdem das Niveau der Selbständigkeit in jedem einzelnen Bereich bewertet wird, werden die Ergebnisse der Beurteilung zusammengeführt und einem Pflegegrad zugeordnet. Das neue System lässt mehr Flexibilität bei der Entscheidungsfindung in jedem einzelnen Fall. Außerdem lässt sich gut erkennen, dass neben den körperlichen auch die mentalen Fähigkeiten und die sozialen Kompetenzen als sehr wichtig angesehen werden.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz beinhaltet auch viele weitere Aspekte. Einige von denen werden wir in kommenden Beiträgen näher behandeln.

Fühlen Sie sich von dem neuen Pflegegesetz verunsichert? Fragen sie uns! Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.

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